ELEKTROSMOG Wenn Magnetfelder Spuk erzeugen
 

Elektrosmog gefährdet die Gesundheit und kann in einzelnen Fällen sogar Halluzinationen und Bewusstseinsstörungen verursachen.

Was ist Elektrosmog?

Entstanden ist der Begriff "Elektrosmog" Ende der siebziger Jahre. Sein Wortbestandteil "smog" setzt sich aus den beiden englischen Worten "smoke" (Rauch) und "fog" (Nebel) zusammen. Nimmt man die eigentliche Bezeichnung für Smog (Dreck) hinzu, bedeutet Elektrosmog die "Verunreinigung" der menschlichen Umgebung mit elektromagnetischer Strahlung. Im Gegensatz zum "normalen" Smog ist Elektrosmog jedoch nicht zu sehen oder zu riechen. Er läßt sich nur mit besonderen Elektrosmog-Messgeräten aufspüren und nachweisen. Für den Laien ist Elektrosmog gleich Elektrosmog, der Experte unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Arten von Elektrosmog. Überall, wo elektrische Leitungen und Elektrogeräte am Stromnetz angeschlossen sind, verursachen sie in der näheren Umgebung elektrische Wechselfelder. Es muß dabei gar kein Strom verbraucht werden.

Durch fließenden elektrischen Wechselstrom in Geräten, Installationen, Leitungen, Motoren, Spulen, Trafos und anderen Stromverbrauchern entsteht beim Einschalten der Geräte zusätzlich ein magnetisches Wechselfeld. Damit all diese Geräte mit Strom versorgt werden können, mußten umfangreiche Einrichtungen zur Erzeugung und Verteilung der Energie geschaffen werden. Das fängt beim Kraftwerk an, geht weiter über Umspannstationen und Hoch- und Mittelspannungsleitungen bis hin zur heimischen Hausinstallation. Auch hier entstehen elektrische und magnetische Felder. Für Rundfunk und Fernsehen, Amateur- und Mobilfunk, Telekommunikation, Radar, militärische Überwachung oder Richtfunk strahlen leistungsfähige Sender elektromagnetische Wellen aus. Elektromagnetische Wellen werden kabellos in höheren Frequenzen ausgesendet, wobei elektrische und magnetische Felder zu einer elektromagnetischen Welle verschmelzen. Diesen künstlich erzeugten Feldern sind wir praktisch überall, ob wir wollen oder nicht, ausgesetzt. Zusätzlich wirken auf uns noch das durch die Erdanziehung entstehende Schwerefeld und andere natürliche elektrische und elektromagnetische Felder ein.

Gesundheitliche Auswirkungen

Nichtionisierende Strahlung - umgangssprachlich Elektrosmog genannt - wird unterteilt in sog. Hochfrequenz- und Niederfrequenz-Strahlung. Neben verschiedenen physikalischen Eigenschaften unterscheiden sich hoch- und niederfrequente Strahlung auch in der Art, wie sie auf den Menschen einwirken.


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EMF - GRENZWERTE

In Europa soll der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt werden. Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen. Für mobile Geräte gilt das FTEG i.V.m. mit der harmonisierten Norm DIN EN 50360 und dem Anhang II der Ratsempfehlung 1999/519/EG. Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es zusätzlich die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden Sachverständigengremiums.

Die Verordnung über elektromagnetische Felder erfasst zwei Frequenzbereiche:

  1. Hochfrequenz: ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300.000 Megahertz erzeugen,

  2. Niederfrequenz: ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität:

    1. Freileitungen und Erdkabel mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Spannung von 1000 Volt oder mehr,
      1. Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen einschließlich der Umspann- und Schaltanlagen mit einer Frequenz von 16,7 oder 50 Hertz,
        1. Elektroumspannanlagen einschließlich der Schaltfelder mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Oberspannung von 1000 Volt oder mehr.

In der 26. BImSchV sind damit für den Niederfrequenzbereich nur für zwei technische genutzte Frequenzen (50-Hz-Energienetz und Bahnstromversorgung) Grenzwerte angegeben. Diese gelten für alle Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten.

Für andere Frequenzen im Frequenzbereich bis 300 GHz hat die ICNIRP Empfehlungen herausgegeben (ICNIRP guidelines 1998), die für den allgemein öffentlichen Bereich in die EU-Richtlinie 1999/519/EG und für den Bereich von Arbeitsplätzen in die EU-Richtlinie 2004/40/EG übernommen wurden. Für den privaten Bereich gelten damit keine Grenzwerte. Für den Geltungsbereich der EU-Vorordnung gelten bis 100 kHz lediglich Grenzwerte für Wärmewirkungen nach dem Ohmschen Gesetz. Erst ab 100 kHz sind SAR-Werte festgelegt.